Organmitglieder eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände und Ratsmitglieder) unterliegen dem weitreichenden Haftungsmassstab der Sorgfaltpflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes.
Bei diesen weitreichenden Sorgfaltspflichten kann bereits leichteste Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche in erheblichem Umfang auslösen.
Möglich sind sowohl Aussenansprüche durch Dritte als auch Innenansprüche des eigenen Unternehmens. Hinzu kommt, dass Organmitglieder im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung oft auch für Pflichtverletzungen ihrer Kollegen einstehen müssen.
Neue Gesetze wie das KonTraG und die Finanzmarktförderungsgesetze erhöhen die Anforderungen an die Organe und sind das Ergebnis einer sich ständig verschärfenden Entwicklung.
Wollen sich die Organe gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme gerichtlich wehren, kann sich das insbesondere im Ausland als schwierig und sehr kostenintensiv erweisen.
ACE bietet hier eine Lösung für
- Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung
- Mitglieder des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates
- Manager in vergleichbaren Funktionen nach ausländischem Recht
- Ehegatten der o.a. Personen
Die Managerschutzversicherung deckt
Vermögensschäden aus Schadenersatzansprüchen gegen die versicherten Manager als Folge einer Pflichtverletzung im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit.
Ursachen für Ansprüche können zum Beispiel sein
- Unterlassung oder unvollständige Information der Anteilseigner im In- und Ausland über eine kritische Geschäftsentwicklung
- Unterlassene Kontrolle der Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat
- Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Firmenübernahmen und Fusionen
Versicherungsschutz für Tochterunternehmen
- Der Versicherungsschutz ist auch für o.a. Personenkreis von Tochterunternehmen erhältlich
ACE übernimmt
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- und Reisekosten
Auf Wunsch
- Weltweiter Versicherungsschutz
Optionale Deckungserweiterungen
Die D&O Versicherung basiert auf dem Anspruchserhebungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass der Versicherungsfall mit der Erhebung des Anspruches ausgelöst wird. Mithin muss die Pflichtverletzung und die darauf gestützte Anspruchserhebung im vereinbarten Versicherungszeitraum erfolgen.
Da zwischen Pflichtverletzung und Anspruchserhebung eine große zeitliche Lücke denkbar ist, sind folgende Erweiterungen verfügbar:
- Versicherungsschutz für unbekannte Pflichtverletzungen, die vor dem Versicherungszeitraum stattfanden, wenn innerhalb des Versicherungszeitraumes eine Schadenmeldung hierauf gestützt wird.
- Versicherungsschutz für Schadenmeldungen, die nach dem Versicherungszeitraum erfolgen, gestützt auf Pflichtverletzungen, die während des Versicherungszeitraumes stattfanden.