Erweiterte Deckung bei Umweltschäden
Nie war das Thema Umwelt und deren Schädigung so aktuell und diskutiert wie heute. Nicht zuletzt durch den Beschluss der EU-Kommission die Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen bei Neuwagen bis 2012 von 160 Gramm auf 120 Gramm je Kilometer zu reduzieren.
Die meisten Umweltbereiche regelt zwischenzeitlich das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Dies gilt auch für Umweltschädigungen: Rückwirkend zum 30.04.2007, trat am 14. November 2007 das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Damit wurde die EU-Richtlinie „über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ in deutsche Gesetzgebung umgewandelt. Das USchadG schreibt Unternehmen die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vor und definiert diese als Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen, sowie von Gewässern oder von Böden. Im Schadensfall können die entsprechend informierten Behörden vom betroffenen Unternehmen verlangen den Ausgangszustand wiederherzustellen oder ergänzende oder ausgleichende Sanierungen zu finanzieren.
Eine bestimmte Versicherung zur Absicherung schreibt das Gesetz derzeit noch nicht vor. Allerdings erhöht sich durch das USchadG das Risiko für Betriebe für tatsächliche oder mögliche Umweltschädigungen in Anspruch genommen werden, nicht nur durch Behördenintervention, sondern auch durch Klagen von Umweltverbänden.
Die ACE European Group (ACE) hat die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ergänzt. Während das GDV-Modell ausschliesslich Schäden nach einer Betriebsstörung deckt bietet ACE Umweltschadensversicherung Plus folgende Deckungserweiterungen: Öffnungsklausel für Schäden im Normalbetrieb, keine Sublimitierung von Ausgleichssanierungen, Einschluss des „Entwicklungsrisikos“ und genereller Verzicht auf Grundwasserausschluss. Störfälle auf eigenem Boden, jeweils mit oder ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit können vom Unternehmen als optionale Bausteine hinzugenommen werden.
ACE kann auf fundierte Erfahrungen im Umweltschadenbereich zurückblicken. Die besonderen Erkenntnisse aus den USA mit den Gesetzgebungen „CERCLA“ (1980, Gesetz zum Schutz vor Giftmüll) und „Oil Pollution Act“ (1990, Gesetz zum Schutz vor Ölverschmutzungen in den USA) und deren Haftungsgrundlagen werden durch das eigene ACE Netzwerk an die ACE Underwriter in Europa weitergegeben.